Seien Sie beim Friedenslauf des Augsburger Friedensfests dabei! Das Rennen dauert eine Stunde – alle Altersklassen starten gemeinsam und laufen den 750 Meter langen Rundkurs so oft sie wollen. Jeder Teilnehmer entscheidet selbst, ob er die volle Stunde läuft oder vorher aufhört, wenn er seine persönliche Zielmarke erreicht hat. Die Zeitnahme erfolgt professionell per RFID-Chip.
Es gibt zahlreiche Wertungskategorien: Kinder, Jugendliche und Erwachsene treten in verschiedenen Altersklassen an. Zudem werden Gruppen mit jeweils fünf Personen gesondert gewertet. Die Erstplatzierten erhalten Pokale und Urkunden, die Zweit- und Drittplatzierten Medaillen und Urkunden.
Anmeldeschluss ist der 11. Mai. Spätere Anmeldungen sind möglich, jedoch ohne Shirt. Die Startnummernausgabe erfolgt am Veranstaltungstag zu festgelegten Zeiten. Für Erfrischung sorgen Wasser an der Strecke und Obst im Zielbereich.
Teilnahmebedingungen / Haftungsausschluss
Regeln für alle Teilnehmer des Charity-Laufs beim kleinen Friedensfest
Jeder Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an und verzichtet darauf gegen den Veranstalter, die Sponsoren des Laufes und die Besitzer privater Wege Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend zu machen.
Jeder Teilnehmer versichert, dass er für die Teilnahme an diesem Wettkampf ausreichend trainiert hat, körperlich gesund ist, seine Angaben bei der Anmeldung richtig sind und dass er seine Startnummer an keine andere Person weitergeben wird.
Die mit der Anmeldung gemachten Angaben und während der Veranstaltung gemachten Fotos und Videos dürfen ohne Vergütungsanspruch genutzt und weitergegeben werden.
Jeder Teilnehmer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen behindert oder gefährdet. Insbesondere beim gemeinsamen Start von Hobbylauf und Nordic Walking, sollen sich Walker mit Stöcken oder Kinderwägen im hinteren Bereich aufstellen. Hunde und andere Tiere dürfen am Lauf nicht mitgeführt werden. Im Zielkanal darf weder überholt noch stehen geblieben werden. Den Helfern ist unbedingt Folge zu leisten.
Ein Nichtbeachten der Teilnahmebedingungen kann zur Disqualifikation und zu weiteren zivilrechtlichen sowie strafrechtlichen Schritten führen.